Gernoth - die Immobilien Steuerberater
Als spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte für Immobilien beraten und unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten rund um den Kauf, die Entwicklung, Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien.
Häuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte, Bauplätze oder land- und forstwirtschaftliche Flächen stellen oft einen wesentlichen Anteil im Vermögensaufbau dar. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig eine rechtlich ausgewogene Gestaltung vorzunehmen und eventuelle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Nur so können Sie die potentiellen Renditen in Zukunft voll genießen.
Unsere spezialisierten Steuerberater und Sachbearbeiter stehen Ihnen in allen Fragen zu Immobilien zur Verfügung.
Immobilien Kaufen – Halten – Verkaufen
Der Aufbau der finanziellen Unabhängigkeit.
Der Wunsch nach finanzieller Sicherheit und einem Leben ohne Arbeit ist uralt und doch häufig unerreicht. Der Aufbau eines Immobilienvermögens stellt eine Möglichkeit dar, um von den Erträgen Ihres eigenen Vermögens leben zu können. So erschaffen Sie sich ein passives Einkommen und können so, ohne zu arbeiten, das Leben genießen, völlig unabhängig vom Staat, Unternehmen oder anderen Menschen.
Steuerspezial Immobilien
Neben dem klassischen Kauf und Verkauf von Immobilien und den damit verbundenen steuerlichen Fragestellungen gibt es für Immobilien spezielle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie z.B. bei der Gründung und Umsetzung einer Immobilien GmbH und zeigen Ihnen wie Sie damit nur 15% anstatt 42% Steuern bezahlen. Oder noch besser, Sie zahlen nur 5% Steuern beim Verkauf einer Immobilie, wenn Sie das Holding Modell anwenden. Mit diesen und weiteren Tipps sparen Sie Steuern und bauen aktiv ihr Vermögen für eine finanzielle Unabhängigkeit auf.
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Erwerb einer Immobilie
Immobilien stellen in den Augen vieler Experten für die meisten privaten und institutionellen Anleger eine gute und sinnvolle Investition dar. Die mit der Verwaltung, Bewirtschaftung oder dem Verkauf von Immobilien zusammenhängenden steuerlichen Aspekte weisen jedoch eine solche Komplexität sowie eine derartige Anzahl an Möglichkeiten auf, dass eine professionelle Beratung und Unterstützung durch einen Steuerberater für Immobilien viel Zeit, Arbeit und Geld sparen kann.
1. Steuersparpotential durch Immobilien
Eine Vielzahl an bereits etablierten Modellen bietet Ihnen als Immobilienbesitzern umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung, welche Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater für Immobilien auf Ihre individuelle Situation zuschneiden und anwenden können. Grundlegend entfalten Steueroptimierungsmodelle für Immobilien ihr volles Potenzial vor allem im Zusammenhang mit der Besteuerung von Ereignissen (bspw. Immobilienkauf/-verkauf) sowie der Immobiliennutzung (bspw. Vermietung). Insbesondere für diese beiden Bereichen bietet Ihr Steuerberater für Immobilien eine umfangreiche Beratung u.a. hinsichtlich der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Immobilien, der steuerlichen Behandlung von laufenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aller weiteren steuerlichen Aspekte an.
2. Privatvermögen oder Immobilien GmbH?
Häufig stellt sich für Immobilienbesitzer die Frage, ob eine vermögensverwaltende GmbH – im Kontext von Immobilienbesitz auch als Immobilien GmbH bekannt – steuerlich sinnvoll wäre. Eine solche Gesellschaft wird häufig zur Organisation von Vermögen und Vermögensgegenständen eingesetzt und diese bietet zusätzlich einige steuerliche Vorteile gegenüber dem Einsatz von privatem Vermögen beim Kauf und der Verwaltung von Immobilien. Ihr Steuerberater für Immobilien berät Sie in dieser Hinsicht vollumfänglich und zeigt Ihnen alle möglichen steuerlichen Vorteile sowie die eventuell entstehenden Einschränkungen und Nachteile auf, so dass Sie das für Ihre individuelle Situation am besten passende Vorgehen wählen können.
3. KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreibt einige Förderprogramme, welche speziell auf Immobilienfinanzierungen durch Privatpersonen ausgerichtet sind und als Ziel einen niedrigeren Energieverbrauch bei bestehenden sowie neuen Objekten verfolgen. Hier können zum einen besonders zinsgünstige Darlehen mit Sollzinsbindungen von bis zu 20 Jahren bei der KfW in Anspruch genommen werden, zum anderen sind auch nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse möglich. Damit Sie beim Neubau oder Kauf einer Immobilie alle für die Förderprogramme geltenden Anforderungen sowie die für Sie möglichen Vorteile kennen und in Anspruch nehmen können, berät Sie Ihr Steuerberater für Immobilien in dieser Sache und stellt Ihnen die für Sie passende Kombination von Finanzierungs- und Unterstützungsinstrumenten vor. Aufgrund der Vielfalt der Fördermöglichkeiten schalten wir hier in der Regel ergänzend Energieberater ein. Wir verfügen über zahlreiche Kontakte zu diesen Spezialisten.
4. Sonderabschreibung für neu gebaute Mietwohnungen § 7b EStG
Um Anreize für den Bau von neuen Mietwohnungen und somit mehr Wohnraum zu schaffen, gelten nach § 7b Einkommensteuergesetz (zeitlich beschränkt) steuerliche Erleichterungen wie eine mögliche Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen. Für Wohnungen, deren Herstellungskosten je Quadratmeter Wohnfläche 3.000 € nicht überschreiten, darf dabei zusätzlich zur regulären „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) in Höhe von jährlich 2% für einen Zeitraum von vier Jahren eine Sonder-AfA in Höhe von 5% in Anspruch genommen werden, so dass im Begünstigungszeitraum eine Gesamt-AfA von bis zu 28% möglich ist. Allerdings nur auf 2.000 € je qm Wohnfläche beschränkt. Ihr Steuerberater für Immobilien berät Sie auch hier umfassend, so dass Sie über alle möglichen steuerlichen Vorteile Bescheid wissen und diese auf Ihr eigenes Immobilienprojekt anwenden können. Aufgrund zahlreicher Fallstricke ist hier eine Beratung vor Investitionsbeginn anzuraten. Allein die hier gültige abweichende „Wohnflächenberechnung“ kann hier eine Herausforderung darstellen.
5. Kaufpreisaufteilung in Gebäude und Grund und Boden
Um eine mögliche Absetzung der Abnutzung von Immobilien in Anspruch zu nehmen, muss eine Bemessungsgrundlage ermittelt werden, welche häufig voraussetzt, hinsichtlich des Kaufpreises der Immobilie zwischen dem tatsächlichen Objekt Gebäude und dem nicht abnutzbaren Grund und Boden zu differenzieren. Da hier eine einfache Anwendung der Restwertmethode, das heißt die Bewertung des Grund und Bodens sowie eine darauffolgende Aufstellung der Differenz zum Kaufpreis, nicht ausreichend ist, unterstützt Sie Ihr Steuerberater für Immobilien bei diesem Thema, so dass Sie die für Sie möglichen steuerlichen Vorteile vollständig ausschöpfen können. Auch hier gilt im Vorfeld beraten lassen.
6. Finanzierung und Tilgungshöhe
Wenn zur Finanzierung eines Immobilienkaufs ein Darlehen aufgenommen wird, kommt zwangsläufig die Rückzahlung von diesem als Thema auf. Neben der reinen Rückzahlung der Darlehenssumme, der sogenannten Tilgung, entstehen für die Gewährung eines solchen Darlehens natürlich auch Zinsen, welche ebenfalls beglichen werden müssen. Um die Wahl des richtigen Verhältnisses zwischen Zins und Tilgung ranken sich viele Mythen – zurecht, da unter Anwendung der richtigen Strategie viel Geld gespart und die Laufzeit einer Finanzierung erheblich verkürzt werden kann. Besonders während der aktuellen Niedrig-Zins-Zeiten kann Ihr Steuerberater für Immobilien Ihnen dabei wertvolle Unterstützung anbieten, damit Sie Ihren Finanzierungsprozess mit dem für Sie bestmöglichen Ergebnis abschließen können.
7. Renditeberechnung
Das bekannte Wort „Betongold“ hält sich nicht von ungefähr schon seit geraumer Zeit in unserem Sprachgebrauch. So bieten Immobilien als Kapitalanlage mit einem eher niedrigen Risiko sowie einer potenziellen Wertsteigerung doch viele offensichtliche Vorteile für Anleger. Um sich davon aber nicht blenden zu lassen und alle Faktoren im Blick zu behalten, müssen neben den Chancen auch alle möglichen Risiken genauestens untersucht und mit einkalkuliert werden. Ein Mittel hierzu ist die Berechnung der Immobilienrendite, welche den möglichen Gewinn über einen längeren Zeitraum und damit einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor aufzeigt. Damit Sie sich hierbei allerdings nicht auf einfache Faustformeln und simple Online-Tools verlassen müssen, greift Ihnen Ihr Steuerberater für Immobilien unter die Arme und stellt eine solche Kalkulation unter Berücksichtigung aller relevanten sowie individuellen Faktoren für Ihr Immobilienprojekt auf. Eine reine „Bruttorendite“, wie sie häufig vom Immobilienvertrieb genutzt wird, greift hier zu kurz.
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Steuerfalle Immobilie
Dass bei Verwaltung, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien zahlreiche und vielfältige steuerliche Aspekte zur Geltung kommen, ist den meisten Menschen bekannt. Allerdings gibt es auch einige weniger vorhersehbare oder aber nicht so bekannte Szenarien, welche aus einer ursprünglich vorteilhaft wirkenden Immobilienkapitalanlage eine echte Steuerfalle entstehen lassen können. Eine solche Möglichkeit kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie maximal 10 Jahre liegen und eine mögliche „Spekulationssteuer“ anfallen könnte. Damit solche und weitere mögliche Szenarien gar nicht erst entstehen oder aber von vornherein beachtet und dann steueroptimiert durchgeführt werden können, steht Ihnen Ihr Steuerberater für Immobilien vom Kauf bis zum Verkauf unterstützend zur Seite.
Verkauf einer Immobilie
Nicht nur beim Immobilienkauf, auch beim Verkauf einer solchen lohnt sich ein genauerer Blick auf den steueroptimierten Umgang mit den anfallenden Prozessen. Neben Besonderheiten wie anfallenden Steuern auf den gewerblichen Verkauf von Immobilien, dazugehörig der sogenannten 3-Objekt-Grenze oder dem Verkauf von geerbten Immobilienobjekten gilt es auch, eine mögliche Immobilienbewertung besonders in den Fokus zu stellen und mit den steuerlich relevanten Faktoren in Einklang zu bringen. Ihr Steuerberater für Immobilien kann Ihnen auch diesbezüglich eine umfassende Unterstützung gewährleisten, um Ihre Immobilien als Kapitalanlage bestmöglich und maximal profitabel zu verkaufen.
Immo GmbH: nur 15% Steuern zahlen
Falls für Sie eine vermögensverwaltende GmbH in Frage kommt, welche Ihr Vermögen und Ihre Vermögensgegenstände organisieren und betreuen soll, könnte die Spezialform einer Immobilien GmbH ebenfalls interessant sein. Eine solche Gesellschaft vermietet ausschließlich im eigenen Vermögen befindliche Immobilien, darf dabei allerdings keinen gewerblichen Immobilienhandel betreiben, d.h. innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren maximal 3 Immobilien sogenannte „Zählobjekte“ verkaufen. Da die Gesellschaft in dieser Form rechtlich gesehen eine gewerbesteuer-befreite Vermögensverwaltung darstellt, wird die Gewerbesteuer-Pflicht für GmbHs vermieden und es werden lediglich 15 % Körperschaftssteuer fällig. Um Ihnen eine konkrete Kalkulation für Ihre individuelle Situation bereitzustellen und Sie bei einer tatsächlichen Durchführung auch von weiteren Steuerbefreiungen wie der Befreiung von der Grunderwerbssteuer sowie der Einkommenssteuer zu unterstützen, berät Sie Ihr Steuerberater für Immobilien zu diesem Thema und begleitet Sie während des gesamten Prozesses.
Holding Modell: 5% Steuern bei Verkauf
Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist die in Deutschland mit Abstand am häufigsten anzutreffende Gesellschaftsform. Neben der GmbH wird aber auch die Organisationsform der Holding immer populärer, auch wenn diese keine eigenständige Rechtsform, sondern viel mehr eine Organisationsstruktur mehrerer rechtlich selbstständiger Kapitalgesellschaften darstellt. Eine Holding-Gesellschaft hält einen bestimmten Anteil an den Ihr untergeordneten Tochtergesellschaften und kann damit anschließend von vielen steuerlichen Vorteilen profitieren. Damit auch Sie diese Vorteile für Ihr persönliches Immobilienprojekt nutzen können, berät Ihr Steuerberater für Immobilien Sie umfassend zu diesem Thema und kalkuliert gemeinsam mit Ihnen mögliche Steuerersparnisse.
Share Deal: so geht's ohne Grunderwerbsteuer
Durch sogenannte Share Deals konnten in der Vergangenheit in einem steueroptimierten Verfahren Immobilienkäufe unter Vermeidung einer anfallenden Grunderwerbsteuer durchgeführt werden. Auch wenn eine im Laufe des Jahres 2021 durchgesetzte Gesetzesänderung diese Form von Share Deals erschweren soll, gibt es noch immer viele Möglichkeiten, von damit einhergehenden steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Grundlegend basiert ein Share Deal auch weiterhin auf dem Verkauf von Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften, in deren Besitz sich Immobilien befinden. Für solche Verkäufe kann unter Umständen gelten, dass diese von einer Besteuerung ausgenommen sind. Damit Sie auch in Zukunft das bestmögliche Ergebnis für sich finden, unterstützt Sie Ihr Steuerberater für Immobilien und stellt Ihnen die neueste Entwicklung der Rechtslage sowie die damit einhergehenden Möglichkeiten detailliert und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten vor.
Holding Struktur mit Immobilien und operative GmbH
Neben einem Holding Modell, welches sich rein mit der Verwaltung und dem Kauf und Verkauf von Immobilien beschäftigt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine operativ tätige Kapitalgesellschaft sowie eine Immobilien-GmbH unter dem Dach einer Holdinggesellschaft zu führen und damit von weiteren Steuervorteilen zu profitieren. In der operativen Gesellschaft entstehende Gewinne können dann nach Abzug von Körperschafts- und Gewerbesteuer an die Holdinggesellschaft abgeführt werden, welche diese Gelder der Immobilien-GmbH als Darlehen für eigene Investitionen zur Verfügung stellt und mindestens die Tilgung der Rückzahlung steuerfrei erhält, da es sich um keinen steuerrelevanten Gewinn handelt. Nach Investitionen der Immobilien-GmbH kann außerdem möglicherweise noch eine nachträgliche Gewinnminderung angeführt werden. Damit Sie sich mit dieser Möglichkeit detailliert auseinandersetzen und die potenziellen Vorteile einschätzen und abwägen können, stellt Ihnen Ihr Steuerberater für Immobilien ein solches auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Modell vor und berät Sie von der Planung bis zur Durchführung des Aufbaus einer solchen Holdingstruktur.